Als Full Service-Sicherheitsspezialist ist CONDOR an diversen Flughäfen sowohl im Bereich der Flughafen-Sicherheit (§ 8 LuftSiG), der Passagier- und Gepäckkontrolle (§ 5 LuftSiG) wie auch der Luftfracht (§ 9 LuftSig) tätig. Wir beraten unsere Kunden bei der Anpassung der vielfältigen nationalen und internationalen Vorgaben, trainieren die Mitarbeiter in eine eigenen Ausbildungsakademie und begleiten temporär wie dauerhaft die Umsetzung abgestimmter Sicherheitskonzepte. So haben die technische Entwicklung der Flugzeuge und der Kontrolltechnik in Verbindung mit ständig verbesserten Aus- und Fortbildungsprogrammen für die Sicherheitskräfte im Luftsicherheitsbereich dazu geführt, dass die Luftfahrt weltweit zur sichersten Möglichkeit zählt, Personen und Güter zu transportieren.

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Flughafen-Sicherheit

Perimetersicherung und Objekt-/Werkschutz, Parkraummanagement, Fracht-, Personen- und Gepäckkontrollen gemäß §§ 5,8,9 LuftSig, Onlineschulungen

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Airlines

Passagierbetreuung und -begleitung beim Check-in am Gate und beim Boarding, Gepäckservices und -ermittlung, Crew Controlling, Flugzeugbewachung

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Passagier-/Gepäckkontrollen

Passagier- und Gepäckkontrollen, Zutrittskontrollen, Personal- und Warenkontrollen mit Sicherheitspersonal und X-Ray-Systemen

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Luftfracht – Sichere Lieferkette

Kontrolle von Gepäckstücken und Luftfracht mittels X-Ray-Systemen und Spürhunden, Sicherheitsaufgaben gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 zur Sicheren Lieferkette

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Jetzt am Erfolg mitarbeiten –

als Sicherheitsfachkraft im Bereich Flughafen (§ 8 LuftSiG), Passagier- und Gepäckkontrollen (§ 5 LuftSiG) oder Luftfracht (§ 9 LuftSig)

Flughäfen sind weit mehr als der Zu- und Ausstiegspunkt zum Flieger, der den Reisenden zu seinem Ferien- oder Geschäftsziel bringt. Gerade große Flughäfen sind mit ihren integrierten Einkaufs- und Restaurationsbereichen Anziehungs- und Aufenthaltsbereich für viele tausend Menschen geworden. Die Anzahl der Arbeitsplätze an den führenden Flughäfen in Deutschland übersteigt die Einwohnerzahl mancher Kleinstadt. Parkgebühren, Shopping-Malls und andere Einrichtungen tragen mitunter mehr zum Umsatz und Ertrag eines Flughafens bei als der Flugbetrieb selbst.

Entsprechend mannigfaltig sind die Sicherheits-Aufgaben an einem Flughafen. Diese reichen von standardisierten Bewachungs- und Ermittlungsdiensten in den Einkaufsbereichen, über die Sicherheit der logistischen Ver- und Entsorgung bis hin zur Gefahrenabwehr für den Flugbetrieb entsprechend der Vorgaben der Luftsicherheit.

Als Full Service-Sicherheitsspezialist bietet CONDOR einen breiten Erfahrungsschatz von der klassischen Bewachung bis zur ganzheitlichen Sicherheitsbetreuung mehrerer Regionalflughäfen, internationaler Luftrachtunternehmen und namhafter Akteure innerhalb der Sicheren Lieferkette.

Nicht nur der Flughafen selbst, sondern auch die Airlines, Wartungs- und Versorgungsunternehmen, Cateringdienste, Frachtunternehmen und eine Vielzahl sonstiger Lieferanten und Dienstleister im Flughafenbereich sind Nachfrager für Sicherheit. Diese verfügen teilweise über eigene Sicherheitsbereiche, die entsprechende Zutrittskontrollen und Objektsicherung mit Videoüberwachung erfordern.

CONDOR unterstützt hier mit klassischen Sicherheits-Dienstleistungen, Zutritts-, Personen- und Warenkontrollen, Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter im Bereich des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) sowie mit regelmäßiger Auditierung, Validierung und Verbesserung Ihres Sicherheitskonzepts und -systems.

Geländesicherheit und Sicherheit für Non-Aviation-Bereiche

Große Flughäfen haben inzwischen urbanen Charakter mit mehreren zehntausend Mitarbeitern und einer Infrastruktur, deren Lager-, Verkaufs- und Produktionsflächen außerhalb des Luftsicherheitsbereichs den gleichen Anforderungen hinsichtlich Pforten- und Empfangsdiensten, Brandschutzposten etc. unterliegen wie klassische Verwaltungs- und Produktionsgelände.

Flug- und Terminalflächen, Ausgleichsflächen und ergänzende Infrastruktur umfassen i.d.R. mehrere Hektar, die je nach Sicherheitsbereich vor dem Eindringen Fremder geschützt werden müssen. Wie im Werkschutzbereich gilt es auch hier diejenigen, die berechtigterweise Zutritt zu Gelände und Gebäude haben, zu kontrollieren und ggf. für den Zeitraum des Aufenthaltes zu begleiten.

Perimeter- und Zaunsicherungsanlagen sind ein effektiver Schutz, wenn sie z.B. durch die mobilen Sicherheitskräfte der CONDOR-Gruppe oder über einen Sicherheitsleitstand überwacht werden. CONDOR verfügt zudem über eigene Notruf- und Serviceleitstellen inklusive aufgeschalteter Videoüberwachung.

Eine große Anzahl der Passagiere wird mit dem Auto zum Flughafen gebracht bzw. abgeholt oder lässt sein Auto während der Abwesenheit in einem der Parkhäuser am Flughafen stehen. Wie bei Einkaufszentren im City-Bereich ist ein funktionierendes Parkflächenmanagement für die Flughäfen ein Kundenbindungsargument. Die ungehinderte Anfahrt und die schnelle Erreichbarkeit nach der Rückkehr sowie das sichere Gefühl, sein Fahrzeug gut untergebracht zu haben, sind Teil des Gesamterlebnisses Airport.

Die Überwachung und Wartung der Parkmanagementtechnik ebenso wie die mobile Bestreifung oder technische Überwachung von Parkhäusern und Parkflächen wird von CONDOR alleine bzw. mit technischen Partnern gewährleistet. Zu den übernommenen Aufgaben zählen u.a.:

  • Installation und Wartung von Video- und Parkhausmanagementtechnik
  • Technische Überwachung von Parkautomaten, deren Entleerung und Behebung von Störungen, Geldentsorgung und -verarbeitung
  • Technische und personelle Überwachung von Parkflächen und Parkhäusern
  • Parkplatzeinweisung zu Stoßzeiten,
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Vermeidung von Zufahrtsblockaden etc..

Passagier- und Gepäckkontrolle (§ 5 LuftSiG)

Mit der Kontrolle von Passagieren und deren Gepäck gemäß § 5 LuftSiG ist CONDOR präsent an den Kontrollstellen und wahrnehmbar für Passagiere an verschiedenen Flughäfen in Deutschland. Nach diversen Anschlägen in den letzten Jahrzehnten wurden die Sicherheitskontrollen für die Passagiere stetig erhöht. CONDOR-Luftsicherheitsassistenten sind im Auftrag von Landesbehörden oder dem Bundesministerium des Inneren im Rahmen einer gesonderten Beleihung tätig. Ihre Aufgabe ist es, die Einbringung von gefährlichen Gegenständen (Waffen, Sprengstoffe etc.) zu verhindern. Bei ihrer Arbeit werden sie von modernen X-Ray-(Röntgen-)Kontrollanlagen, Tor-/Handsonden, Körperscannern und weiterer Kontrolltechnik unterstützt.

Personal- und Warenkontrolle (§ 8 LuftSiG)

Neben dem § 5 LuftSiG (Passagier- und Gepäckkontrolle) ist CONDOR auch gemäß § 8 LuftSiG für die Kontrollen all derjenigen zuständig, die den Sicherheitsbereich betreten wollen, um dort Ware abzuliefern oder dort zu arbeiten (z.B. Vorfeldpersonal, Reinigungskräfte, Crews, etc.).

An den Zugangskontrollstellen zu den Sicherheitsbereichen werden im Auftrag des Flughafenbetreibers Lieferanten, Zulieferer und sonstige Dritte von CONDOR-Luftsicherheitskontrollkräften gemäß den gesetzlichen nationalen und internationalen Vorgaben überprüft. Darunter fallen u.a. die Kfz-Kontrollen sowie die Zutrittsberechtigungs- und Zufahrtberechtigungskontrollen für das Verbringen von Waren jeglicher Art in die Sicherheitsbereiche eines Flughafens. Die Kontrollen schließen die Crew, das Bordpersonal und sämtliches am Flughafen tätiges Personal uneingeschränkt mit ein.

Zu den Aufgaben der CONDOR-Sicherheitsmitarbeiter nach § 8 LuftSiG zählen auch die Bewachung des Flughafengeländes mit technischen Mitteln (Videoüberwachung), die Vorfeldsicherung, die Kontrolle von Zaunanlagen und die Bestreifung nicht öffentlicher Bereiche.

Frachtkontrolle (§9 LuftSiG)

Zusätzlich zu Passagieren und Gespäck transportieren die Airlines in ihren Flugzeuge Post und Fracht. Darüber hinaus gibt es reine Frachtflugzeuge von spezialisierten Unternehmen wie Amazon, UPS oder DHL, die ausschließlich Post- und Frachtsendungen im internationalen Austausch transportieren. Nach §9 LuftSiG sind die Luftfahrtunternehmen verpflichtet ausreichende Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, damit nur kontrollierte Fracht entgegengenommen wird. 

Wie bei der Kontrolle von Handgepäck werden daher aufgegebenes Frachtgut, Post und Warenpakete manuell, mit Röntgen- und ETS-Geräten, aber auch mit speziell ausgebildeten Spürhunden kontrolliert. Dies kann direkt am Flughafen oder im Rahmen der sicheren Lieferkette auch außerhalb durch so genannte 'reglementierte Beauftragte' erfolgen.

Die vom Luftfahrtbundesamt (LBA) geprüften Luftsicherheitskontrollkräfte (LSKK) der CONDOR-Gruppe führen die erforderlichen Kontrollen im Auftrag der reglementierten Beauftragten durch. Die dafür notwendige Aus- und Fortbildung wird durch eigene Ausbilder und externe Ausbildungspartner vorgenommen. Dabei werden die Besonderheiten von Post- und Frachtsendungen beim Kontrollprozesses intensiv geschult und trainiert.

CONDOR-Luftsicherheitskräfte

Unsere ausgebildeten und geprüften Mitarbeiter im Bereich der Luftsicherheit erkennen anhand der Röntgenbilder auf den Bildschirmen, ob sich im Hand- oder Reisegepäck ein verbotener Gegenstand nach § 11 LuftSiG befindet. Ebenso wird der Passagier mittels Tor- und Handsonden und Körperscanner auf das Mitführen verbotener Gegenstände überprüft.

Bei Verdacht auf Sprengstoffe nutzen CONDOR-Luftsicherheitskräfte spezielle Sprengstoffspürgeräte, Flüssigkeitstestgeräte oder Sniffersysteme. 

Unsere Fachkräfte werden regelmäßig über das geforderte Mindestmaß hinaus in der CONDOR-eigenen Akademie fortgebildet und können Ihre fachspezifischen Kenntnisse auch über spezielle Online-Möglichkeiten jederzeit trainieren.

Mitarbeiter/-innen, die an Flughäfen oder im Bereich der sicheren Lieferkette mit Röntgenanlagen arbeiten, müssen je nach Tätigkeit jährlich 12 bis 20 Zeitstunden im Bereich der Röntgenbilderkennung fortgebildet werden. Nach der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) und den Richtlinien des Bundesministeriums des Inneren (BMI) für die Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten ist der Jahresumfang auf monatliche Zeiteinheiten aufzuteilen und kontinuierlich umzusetzen.

Viele Unternehmen stellen dies durch stationäre Schulungsrechner sicher, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Mitarbeiter-/innen, die aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Abwesenheitsgründen nicht an ihrem Arbeitsplatz zugegen sind, können somit die geforderte monatliche Fortbildung nicht in Anspruch nehmen.

Gemäß LuftSiG anerkannte Online-Schulungen

Durch CASRA erhalten Sicherheitskräfte in der Luftfracht- und Passagierkontrolle, im Pforten- und Empfangsdienst, in Museen und Justizgebäuden, in maritimen Terminalkontrollen, in der Post- und Wareneingangskontrolle von Industrieunternehmen und an anderen Einsatzstellen eine exzellente Möglichkeit zur arbeitszeit- und ortsunabhängigen Online-Fortbildung.

Das Bildschirm-Auswertungs-System von CASRA bietet einen aktuellen und ständig wachsenden Pool von zurzeit ca. 10.000 Röntgenbildern, die vom Benutzer als ungefährlich / gefährlich bewertet werden müssen. Wird ein Bild mit einem gefährlichen Gegenstand falsch bewertet, erhält der Benutzer eine Fehlermeldung und das Klarbild des nicht erkannten Gegenstandes wird angezeigt. Falsch bewertete Röntgenbilder werden zur Sicherstellung eines optimalen Lernerfolges in verkürztem Wiederholungsrhythmus und in verschiedenen Lagen angezeigt, bis gefährliche Gegenstände mit Sicherheit erkannt werden.

Anders als herkömmlichen Bildschirm-Auswertungs-Systemen gelingt CASRA die wirklichkeitsgetreue, authentische Darstellung der tatsächlichen Kontrollsituation, da Entwickler, Trainer und Nutzer in einem regelmäßigen Austausch zum Programm und den realen Kontrollabläufen stehen. CASRA ist von verschiedenen Landes- und Bundesluftsicherheitsbehörden für den Nachweis der regelmäßigen, monatlichen Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten/-innen und Luftsicherheitskontrollkräften gemäß §§ 5, 8 und 9 LuftSiG anerkannt.

Alle Fortbildungsbereiche

Ein zentrales Schulungssystem für alle Mitarbeiter:

  • Luftsicherheitsassistenten gemäß Kapitel 11.2.3.1a des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998
  • Luftsicherheitskontrollkräfte gemäß den Kapiteln 11.2.3.1b, 11.2.3.2 und 11.2.3.3 a.a.O.
  • Sicherheitspersonal für Seeschifffahrt und Seehäfen gemäß 8.3.4 der EN 16747:2015
  • Personal für Post- und Wareneingangskontrollen in Behördern, Wirtschafts- und anderen Unternehmen

Zeit- und ortsunabhängig

Kostenoptimale Mitarbeiterschulung 24/7/365

  • Modernes Online-Schulungs- und Trainingssystem
  • Bequeme Nutzung von Zuhause über jeden (Tablet-) PC
  • Keine separaten oder persönlichen Schulungen notwendig
  • Individuelle Ergänzungen der zurzeit über 10.000 Bildmotive

Erfüllt gesetzliche Vorgaben

Integration aller spezifischen Fortbildungs-Verordnungen

  • Konform gemäß Kapitel 11.4 des Anhangs der VO (EU) Nr. 2015/1998
  • Einsatz mit Luftsicherheits-Zulassungen
  • Fortlaufende Aktualisierung der Bilddatenbank gemäß den jeweiligen gesetzlichen Veränderungen
  • Qualifizierte Jahreszertifikate ohne Aufpreis

Kostengünstig & universell

Für Sicherheitskräfte mit und ohne gesetzlicher Fortbildungspflicht

  • Sicherheitskräfte von Behörden und öffentlichen Einrichtungen
  • Zutrittskontrollen in Justizgebäuden
  • Sicherheitskontrollen bei Großveranstaltungen, Messen, Einkaufszentren
  • Empfangs- und Poststellen von Unternehmen

Qualifikationsmanagement, Zertifizierung

Das Schulungskonzept des Bildschirm-Auswertungs-Systems CASRA verbindet rechtliche Vorgaben, technische Erkenntnisse und potentielle Gefahren mit realen Gefahrsituationen in Folge der Detektion von Waffen und gefährlichem Gerät, Sprengstoff, Briefbomben usw..

Sicherheitskräfte in der Waren-, Gepäck- oder Personenkontrolle werden zeit- und ortsunabhängig in der Röntgenbilderkennung ausgebildet. Mitarbeiter mit speziellen Aufgaben der Gefahrenabwehr können zusätzlich geschult werden und ihren Lernerfolg in entsprechenden Tests nachweisen.

Alle zu erlernende Inhalte eignen sich die Mitarbeiter individuell durch Selbststudium auf der CASRA-Online-Lernplattform an. Das vorhandene, zurzeit etwa 10.000 Motive umfassende Bildmaterial wird fortlaufend aktualisiert und kann jederzeit um individuelle Lerninhalte ergänzt werden.

Durch die lückenlose Dokumentation der Online-Schulungen und die regelmäßig abzulegenden Erkennungstests der mit der Gefahrenabwehr beauftragten Mitarbeiter können Betreiber von sicherheitsrelevanten Gebäuden und Anlagen die Erfüllung ihrer gesetzlichen Qualifikationsverpflichtung zweifelsfrei belegen.

Über die komfortable CASRA-Administrationsoberfäche können Mitarbeiter-Qualifikationsprofile unnd CASRA-Jahreszertifikate nutzer- oder gruppenspezifisch abgerufen und ausgewertet werden. Dies ermöglicht nicht nur ein gezieltes Qualifikationsmanagement, sondern bietet den Prüfinstanzen der Luftsicherheitsbehörden sowie den Sicherheitsbeauftragten von Flughäfen, Luftfahrtunternehmen und anderen Infrastrukturbetreibern einen umfassenden Überblick über das Qualifikationsniveau der Sicherheitskräfte.

CASRA – das flexible, kostenoptimale Online-Schulungssystem für die effiziente Bildschirm-Auswertung und maximale Sicherheit von Gebäuden und Einrichtungen.

Weitere Informationen zur CASRA-Online-Lernplattform finden Sie auf dieser Webseite.

Als erste Anlaufstelle für Passagiere – von der Buchung bis zur Gepäckausgabe am Zielort – übernehmen Fluggesellschaften und ihre Marken eine Schlüsselrolle. Im Bereich der Luftsicherheit tragen Airlines daher eine zentrale Verantwortung für Passagier- und Servicedienste, für die Sicherung ihrer eigenen Betriebsflächen im Flughafensicherheitsbereich sowie für die Kontrolle und Durchsuchung ihrer Flugzeuge.

Von der CONDOR-Akademie speziell geschulte Fachkräfte unterstützen das Sicherheitspersonal durch gezielte Hinweise auf Auffälligkeiten im Check-in- und Boarding-Prozess, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen. CONDOR-Sicherheitskräfte bewachen abgestellte Flugzeuge, erkennen sicherheitsrelevante Bedrohungen und kontrollieren die Flugzeugen auf gefährliche Gegenstände.

In den großflächigen, sicherheitskritischen Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturbereichen der Airlines ist CONDOR ein verlässlicher Partner, der mit umfassender Expertise in Objektsicherheit, Zutrittskontrolle und Gefahrenabwehr maßgeblich zur Sicherheit des Flugbetriebs beiträgt.

Als ganzheitlicher Dienstleister mit einem umfangreichen Erfahrungsspektrum durch die Komplettbetreuung mehrerer Regionalflughäfen umfassen unsere Leistungen regelmäßig auch Aufgaben der Passagierbetreuung wie beispielsweise

  •     Check-In Services,
  •     Bordkartenkontrolle,
  •     Gate-Betreuung und -Begleitung über das Flugfeld,
  •     Abfertigung und Betreuung von VIP-Flügen,
  •     Betreuung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität sowie
  •     Gepäckservices und Gepäckermittlung.

Abhängig von der späteren Aufgabenstellung werden die CONDOR-Mitarbeiter gezielt auf ihre Tätigkeit für die Luftsicherheit als Teil der Wertschöpfungs- und Transportkette im Luftbereich vorbereitet. Durch die Verbindung von Security- und Servicedienstleistungen können wir Flughäfen und Airlines eine höhere Wirtschaftlichkeit bieten und die eigene Personalvorhaltung reduzieren. Zugleich werden den Mitarbeitern zusätzliche Joberfahrungen ermöglicht.

Qualifizierte Trainer aus dem eigenen Haus wie auch von Kooperationspartnern stehen zur Verfügung, um den Fokus auf die Verbindung von Sicherheit und Flugverkehr zu verdeutlichen.

Zu den Sicherheitsvorgaben im Flughafenbereich, deren Erledigung von CONDOR übernommen werden können, zählen auch die Durchführung von Flugzeugdurchsuchungen unmittelbar vor dem Boarding der Passagiere, die Kontrolle von Reinigungs- und Servicepersonal vor und nach Betreten der Maschinen sowie die Bewachung von abgestellten (und versiegelten) Maschinen auf dem Flughafenfeld. Ein einmal sicherer Zustand wird so beibehalten, bis die Maschine durch die Crew übernommen wird.

Die Flugzeugbewachung und Zutrittskontrolle erfolgt mit CONDOR-Sicherheitskräften, die den gesetzlichen Vorgaben zur Luftsicherheit genügen, und mit Hilfe von technische Lösungen wie z.B. die Videoüberwachung abgestellter Flugzeuge mit hard- und softewaregestützten Detektionsverfahren.

CONDOR ist Dienstleister für eine Vielzahl von Unternehmen, die Waren (Fracht) zu Lande, über die Schiene, zu Wasser oder per Luftfracht transportieren. Als langjährige Exportnation Nr. 1 führt Deutschland Waren in nahezu alle Länder aus. Ein nicht unerheblicher Teil des Exports wird über Luftfracht geregelt. Um den strengen Sicherheitsanforderungen im Bereich der Luftfracht gerecht zu werden, müssen die Waren entweder mit geeigneten Mitteln (z.B. X-Ray Kontrollsystemen und/oder Spürhunden) im Flughafen kontrolliert werden oder über eine „sichere Lieferkette“ vom Hersteller zum Flughafen verbracht werden.

CONDOR unterstützt dabei u.a. durch

  • Beratung und Ausbildung von Mitarbeitern beim Produzenten und aller am Transport zum Flughafen beteiligter Unternehmen (Bekannter Versender, Spediteur, Reglementierter Beauftragter),
  • Erbringung von Sicherheitsaufgaben gemäß VO (EU) Nr. 2015 / 1998 beim Bekannten Versender und Reglementierten Beauftragten (z.B. Durchführung von Frachtausgangskontrollen mit X-Ray Kontrollmaschinen),
  • Technische Überwachung von Transporten mit GPS- und/oder RFID-Technologie sowie durch personelle Begleitung.

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit in der Flughafen-Sicherung, in der Passagierbetreuung oder Personen- und Gepäckkontrolle?

Hier finden Sie weiterführende Informationen über typische Berufsbilder in der Luftsicherheit, und hier können Sie sich auf unsere aktuellen Stellenangebote bewerben.

Wir freuen uns auch über Ihre Initiativbewerbung!